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Finanzbuchhaltung

Die zeitnahe und präzise Erfassung aller Geschäftsvorfälle ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bildet auch die Voraussetzung für alle darauf aufbauenden Auswertungs- und Reportingkonzepte.

Unternehmensführung ohne ein präzises Rechnungswesen ist nicht möglich. Auf der Basis aussagefähiger Auswertungen kann die Finanzbuchführung ohne großen Mehraufwand zu einem Frühwarn- und Steuerungssystem für Sie werden.

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die monatliche Finanzbuchhaltung mit Hilfe des EDV-Systems DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro. Wir haben in den letzten Jahren ein großes Know-how im Bereich der Online-Belegverbuchung entwickelt. Auf Wunsch können Sie uns Ihre Belege im gewählten Turnus elektronisch zur Verfügung stellen und wir erarbeiten anhand dieser die komplette Finanzbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung und automatischer Lohnverrechnung.

Selbstverständlich können wir eine individuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Ihnen erarbeiten, die genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst ist.

Auf Wunsch können auch die Zahlungsabwicklung und das Mahnwesen in die Finanzbuchhaltung integriert werden.

Lohnbuchhaltung

Ihre Mitarbeiter sind Ihr Kapital.

Für Sie sollten die Personen und ihre fachliche Weiterentwicklung im Fokus stehen, nicht die Administration. Wir wickeln für Ihr Unternehmen den gesamten Bereich der Personalabrechnungen kompetent und nach Ihren zeitlichen Vorgaben mit dem Programm DATEV LODAS ab.

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen nebst allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie zum Beispiel das Führen von Lohnkonten
  • Übermittlung aller Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter sowie die Erstellung der Zahlungsträger
  • Beratung bei geringfügiger Beschäftigung
  • Betreuung von Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen auf Wunsch auch in unseren Kanzleiräumen
  • Erstellung von Anträgen für diverse Institutionen (Verdienstbescheinigungen, Anträge auf Erstattung gemäß Lohnfortzahlungsgesetz, etc.)
  • Erstellung von Buchungslisten für die Finanzbuchhaltung bzw. automatische Übernahme der Daten