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Hier haben wir ein spannendes aktuelles Urteil:

📌Sachverhalt:
Der Kläger vermietet ein Stallgebäude mit Betriebsvorrichtungen wie Lüftungsanlagen, Beleuchtungssysteme und ähnliches. 🐓🐄🐑

❓Streitpunkt:
Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei - nicht aber die Vermietung von Betriebsvorrichtungen.
Aber: Der Vermieter sah die Miete des gesamten Gebäudes als umsatzsteuerfrei an.

‼ Entscheidung:
Der EuGH sieht im Grundsatz eine umsatzsteuerfreie Vermietung: Eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darf nicht künstlich aufgespalten werden. Die Vermietung des Stallgebäudes sei mit derer der Betriebsvorrichtungen untrennbar verbunden.
Der BFH muss nun den Sachverhalt der einheitlichen Leistung überprüfen.

EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-516/21

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